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Überstunden und Überzeit

Einführung​

Überstunden beziehen sich auf die zusätzliche Arbeitszeit, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die reguläre vertraglich abgemachte Arbeitszeit hinaus leisten.

Überzeit hingegen tritt auf, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer die gesetzlich festgelegte maximale wöchentliche Arbeitszeit überschreitet. Ab dieser gesetzlich bestimmten Schwelle, in diesem Fall (L-GAV) ab 50 Stunden pro Woche, wird die zusätzliche Arbeitszeit als Überzeit gerechnet. Die Überzeit muss gesetzlich separat ausgewiesen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berechnung auf einer wöchentlichen Basis erfolgt. Also immer von Montag bis Sonntag und auf den Sonntag wird die Überzeit berechnet.

Ausnahme: Bei Vertragswechsel wird die Überzeit auf den letzten Tag des alten Vertrages berechnet. Ist der letzte Tag also ein Mittwoch, wird von Montag bis Mittwoch berechnet.

Aufbau​

Die folgende Illustration zeigt den Aufbau der Überstunden und Überzeit pro Woche.

  • In Woche 1 wurden 3 Überstunden geleistet, die die wöchentliche Sollarbeitszeit von 42 Stunden überschritten haben.
  • In Woche 2 wurden weitere 4 Überstunden geleistet, wodurch der Überstundensaldo auf 7 Stunden angestiegen ist.
  • In Woche 3 wurden 10 Stunden mehr als die Sollarbeitszeit von 42 Stunden geleistet. Von den 10 Stunden sind 8 als Überstunden zu bewerten und 2 als Überzeit, da 2 Stunden mehr als die gesetzliche Arbeitszeit (L-GAV) von 50 Stunden gearbeitet wurde. Der Überstundensaldo beträgt nun 15 Stunden, während der Überzeitsaldo 2 Stunden beträgt.

Abbau​

Die folgende Illustration zeigt den Abbau der Überstunden und Überzeit pro Woche.

In Woche 4 wurde 1 Stunde weniger als die Sollarbeitszeit von 42 Stunden gearbeitet. Diese 1 Stunde wird nun priorisiert von der Überzeit abgezogen. Somit bleibt der Überstundensaldo unverändert bei 15 Stunden, während der Überzeitsaldo auf 1 Stunde reduziert wird.

  • In Woche 5 wurden 3 Stunden weniger als die Sollarbeitszeit von 42 Stunden gearbeitet. Da zuerst die Überzeit abgebaut wird, wird das Überzeitsaldo um - 1 Stunde auf 0 Stunden abgebaut und die restlichen 2 Stunden werden dem Überstundensaldo abgezogen, welcher nun 13 Stunden beträgt.
  • In Woche 6 wurden 4 Stunden weniger als die Sollarbeitszeit von 42 Stunden gearbeitet. Da das Überzeitkonto bereits auf 0 Stunden ist, führt dies zu einem Abbau von 4 Überstunden zu einem Überstundensaldo von 9 Stunden.

Überzeit Aufbau bei Minus-Überstunden​

In Woche 1 wurden 7 Stunden weniger als die Sollarbeitszeit von 42 Stunden gearbeitet. Dadurch entstand ein Überstundensaldo von -7 Stunden.

  • In Woche 2 wurden 6 Stunden weniger als die Sollarbeitszeit von 42 Stunden gearbeitet. Der Überstundensaldo beträgt nun -13 Stunden.
  • In Woche 3 wurden 10 Stunden mehr als die Sollarbeitszeit von 42 Stunden gearbeitet. Ab 50 Stunden gilt die Überzeit, also werden 2 Stunden im Überzeitsaldo ausgewiesen; die restlichen 8 Stunden werden im Überstundensaldo verrechnet.

Überstunden Aufbau​

In Woche 4 wurden 6 Stunden mehr als die Sollarbeitszeit von 42 Stunden gearbeitet. Diese werden im Überstundensaldo verrechnet.

Überstunden- und Überzeit Abbau​

In Woche 5 wurden 4 Stunden weniger als die Sollarbeitszeit von 42 Stunden gearbeitet. Die Minusstunden werden zuerst mit dem Überzeitsaldo verrechnet, bis dieses auf 0 Stunden ist. Die restlichen 2 Stunden werden dem Überstundensaldo abgezogen.

Überstunden- und Überzeit Aufbau​

In Woche 6 wurden 10 Stunden mehr als die Sollarbeitszeit von 42 Stunden gearbeitet: 8 Stunden als Überstunden und 2 Stunden als Überzeit (da über 50 Stunden).

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