Urlaubsanspruch bei Pensumwechsel
Bei einer Änderung des Arbeitspensums, also einer Reduktion oder Erhöhung der Arbeitszeit, muss der Ferienanspruch neu berechnet und angepasst werden. Das JobDone-System bietet hier eine flexible Berechnungsmethode, die sicherstellt, dass die Ferientage und -stunden fair und korrekt an die neuen Arbeitsbedingungen angepasst werden.
Als Berechnungshilfe kann der folgende Ferienanspruch Rechner hilfreich sein: https://jobdone-time-calculator.vercel.app/ferien-rechner
Die Berechnung des Ferienanspruchs im JobDone-System berücksichtigt sowohl den aktuellen Arbeitsvertrag als auch eventuelle unbezahlte Abwesenheiten. Dies ist besonders wichtig, da Änderungen im Pensum Einfluss auf die Wertigkeit einzelner Arbeitstage und somit auf den gesamten Ferienanspruch haben können. Mehr zu Ferien und unbezahlte Abwesenheiten unter → Ferienanspruch bei unbezahlter Abwesenheit
Ohne festen Wochenplan mit 100% und 60% Pensum
Im folgenden Beispiel wird der Ferienanspruch einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters berechnet, die/der in zwei unterschiedlichen Zeiträumen mit verschiedenen Pensen arbeitet, jedoch ohne festgelegten Wochenplan. Dies bedeutet, dass die tägliche Arbeitszeit auf die gesamte Woche verteilt wird, und die Wertigkeit der Arbeitstage (Stunden pro Tag) sich je nach Pensum ändert. Mit der Wertigkeit der Arbeitstage ändert sich auch die Wertigkeit eines Ferientags.
Verträge über die Zeiträume
Zeitraum 1: 01.01.2024 - 31.07.2024 Pensum: 100% Arbeitstage pro Woche: 5 Tage (Mo - Fr) Arbeitsstunden pro Tag: 8.4h Ferientage pro Jahr: 5 Arbeitswochen = 25 Arbeitstage

Zeitraum 2: 31.07..2024 - 31.12.2024 Pensum: 60% Arbeitstage pro Woche: 5 Tage (Mo - Fr)
Arbeitsstunden pro Tag: 5.04h Ferientage pro Jahr: 5 Arbeitswochen = 25 Arbeitstage

Resultat

Herleitung
Zeitraum 1: 01.01.2024 - 31.07.2024
In diesem Zeitraum arbeitet die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mit einem Pensum von 100%. Daraus ergeben sich folgende Berechnungsdetails:
- Tage im Zeitraum: 213 Tage (von insgesamt 366 Tagen im Jahr 2024).
- Zeitraumverhältnis: Da 213 Tage von 366 Tagen 58,2% des Jahres darstellen, beträgt das Zeitraumverhältnis 58,2%.
- Basis-Ferientage: Der jährliche Ferienanspruch beträgt grundsätzlich 25 Tage.
- Anteilige Ferientage: Das Zeitraumverhältnis wird auf die Basis-Ferientage angewendet, um den anteiligen Ferienanspruch für diesen Zeitraum zu berechnen:
- 25 Tage × 58,2% = 14,5 Tage (gerundet)
- Stunden pro Tag: Bei einem 100%-Pensum beträgt die Wertigkeit pro Tag 8,4 Stunden.
- Gesamte Ferienstunden: Die anteiligen Ferientage werden mit den Stunden pro Tag multipliziert, um den Ferienanspruch in Stunden für diesen Zeitraum zu ermitteln:
- 14,5 Tage × 8,4 Stunden = 122,2 Stunden
Ferienanspruch für Zeitraum 1: 122,2 Stunden
Zeitraum 2: 01.08.2024 - 31.12.2024
Im zweiten Zeitraum wird das Pensum auf 60% reduziert. Dementsprechend ändert sich die Wertigkeit der täglichen Arbeitszeit, und der anteilige Ferienanspruch wird angepasst.
- Tage im Zeitraum: 153 Tage (von insgesamt 366 Tagen im Jahr 2024).
- Zeitraumverhältnis: Da 153 Tage von 366 Tagen 41,8% des Jahres darstellen, beträgt das Zeitraumverhältnis 41,8%.
- Basis-Ferientage: Der jährliche Ferienanspruch bleibt unverändert bei 25 Tagen.
- Anteilige Ferientage: Das Zeitraumverhältnis wird auf die Basis-Ferientage angewendet, um den anteiligen Ferienanspruch für diesen Zeitraum zu berechnen:
- 25 Tage × 41,8% = 10,5 Tage (gerundet)
- Stunden pro Tag: Bei einem 60%-Pensum beträgt die Wertigkeit pro Tag 5,04 Stunden.
- Gesamte Ferienstunden: Die anteiligen Ferientage werden mit den Stunden pro Tag multipliziert, um den Ferienanspruch in Stunden für diesen Zeitraum zu ermitteln:
- 10,5 Tage × 5,04 Stunden = 52,7 Stunden
Ferienanspruch für Zeitraum 2: 52,7 Stunden
Zusammenfassung des Ferienanspruchs
Der gesamte Ferienanspruch für das Jahr 2024 setzt sich wie folgt zusammen:
- Zeitraum 1 (100% Pensum): 14,5 Tage (122,2 Stunden)
- Zeitraum 2 (60% Pensum): 10,5 Tage (52,7 Stunden)
- Gesamter Ferienanspruch: 34,7 Tage (174,9 Stunden)