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Urlaubsanspruch bei Unbezahlter Absenz

Unbezahlte Absenzen, also Tage ohne Lohnfortzahlung, führen zu einer anteiligen Kürzung des jährlichen Ferienanspruchs, da an diesen Tagen kein weiterer Anspruch aufgebaut wird.

Die Anpassung erfolgt auf Basis der Anzahl der Abwesenheitstage und des täglichen Ferienanspruchs.

Um den Ferienanspruch mit unbezahlten Absenzen zu berechnen, wird der Ferienanspruch pro Arbeitstag anteilig aufgebaut. Im folgenden Beispiel wird der Ferienanspruch im Jahr 2024 mit 10 Unbezahlten Absenztagen berechnet.

Ausgangswerte und Ferienanspruch

  • Vertrag: 100% Pensum
  • Arbeitswoche: Montag bis Freitag (5 Arbeitstage)
  • Arbeitszeit: 8,4 Stunden pro Tag
  • Ferienanspruch: 5 Arbeitswochen (25 Arbeitstage)
  • Ferienanspruch in Stunden: 25 Arbeitstage × 8,4 Stunden/Tag = 210 Stunden.

Der Ferienanspruch wird über das Jahr anteilig pro Arbeitstag aufgebaut, wodurch Mitarbeitende für jeden gearbeiteten Tag einen kleinen Anteil des jährlichen Ferienanspruchs erwerben.

Aufbau des Ferienanspruchs pro Arbeitstag

Da der Ferienanspruch täglich aufgebaut wird, ergibt sich bei 261 Arbeitstagen im Jahr 2024 folgender täglicher Aufbau:

  • In Stunden: 210 Stunden (jährlicher Anspruch) / 261 Arbeitstage ≈ 0,805 Stunden pro Arbeitstag.
  • In Tagen: 25 Tage (jährlicher Anspruch) / 261 Arbeitstage ≈ 0,096 Tage pro Arbeitstag.

Kürzung des Ferienanspruchs bei unbezahlten Absenzen

Unbezahlte Absenzen führen zu einer Kürzung des Ferienanspruchs, da an diesen Tagen kein Ferienanspruch aufgebaut wird. Die Kürzung wird anhand der Anzahl der Abwesenheitstage berechnet.

Beispiel: Wenn eine unbezahlte Absenz von 10 Arbeitstagen (Mo - Fr) vorliegt, erfolgt die Kürzung des Ferienanspruchs wie folgt:

  • In Stunden: 10 Tage × 0,805 Stunden pro Tag = 8,05 Stunden.
  • In Tagen: 10 Tage × 0,096 Tage pro Tag = 0,96 Tage.

Resultat

Bei 10 Tagen unbezahlter Absenz würde der Ferienanspruch um 8,05 Stunden oder 0,96 Tage gekürzt werden, was einen verbleibenden Anspruch von 24,04 Tagen (201,95 Stunden) ergibt.

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